Einfache Gesellschaft Chalet Knylag - Header

AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Chalet Knylag

Einleitung
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Vermieter und gelten für die Dauer des Mietverhältnisses.

Reservierung und Vertragsabschluss
Mit der Buchungsbestätigung kommt es zu einem rechtsgültigen und verbindlichen Beherbergungsvertrag. Dieser Vertrag verpflichtet beide Parteien die vereinbarten Bedingungen einzuhalten. Mit dem Bezahlen der Rechnung (Anzahlung und Restbetrag) werden alle Aspekte zur Nutzung der Unterkunft, die Zahlungsbedingungen und die Haftung akzeptiert.

Kosten und Nebenkosten
Die Kosten für Strom, Wasser, Heizung und Brennholz sind im Mietzins inbegriffen. Die Preise für die Wäsche und die Reinigung sind im Mietvertrag separat aufgeführt. Die Kurtaxen werden durch den Vermieter einkassiert und mit dem Tourismusbüro Lötschental periodisch abgerechnet.
Alle weiteren Kosten für Gepäck- und Personentransport Wiler - Lauchernalp, Gepäck- und Personentransport Lauchernalp - Fischbiel mittels Schneetaxi, Mautgebühr für die Bergstrasse Wiler - Fischbiel sowie die Kosten für den Winter- und Sommersport sind nicht im Mietpreis inbegriffen, diese gehen zu Lasten des Mieters.

Belegung
Die durch den Mieter angegebene Personenanzahl ist bindend. Anpassungen sind umgehend mitzuteilen. Die maximale Belegung des Hauses darf 12 Personen nicht überschreiten.
Hunde sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter erlaubt (siehe Besondere Vertragsbedingungen für Haustiere).

Ereignisse ausserhalb des Einwirkungsbereichs
Für Ereignisse, welche ausserhalb des Einwirkungsbereiches liegen (wie Pandemien, unterbrochene oder gesperrte Wege & Zufahrtsstrassen, Ausfall oder Nichtinbetriebnahme (zb. Wind oder Revision) der Bergbahnen Lauchernalp, erhöhte Lärmemissionen, Stromausfall, Umweltkatastrophen, politische Unruhen, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen usw.), besteht keine Haftung seitens des Vermieters.
Bei solchen Vorkommnissen steht dem Mieter kein Recht zur Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.

Annullierungen und Änderungen
- Bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des vertraglich vereinbarten Mietzinses geschuldet
- Später oder bei Nichterscheinen: 100 % des vertraglich vereinbarten Mietzinses geschuldet
- Bei frühzeitiger Abreise: 100 % des vertraglich vereinbarten Mietzinses inkl. Wäsche und Endreinigung sowie die angefallenen Kurtaxen geschuldet

Haftungen und Beanstandungen
Der Mieter verpflichtet sich, das Chalet Knylag und das Inventar sorgsam zu behandeln. Sollten bei der Hausübernahme Mängel festgestellt werden, sollen diese dem Vermieter bis spätestens einen Tag nach Anreise gemeldet werden. Ohne entsprechende Meldung gehen die Vermieter davon aus, dass das Haus und dessen Inventar in Ordnung ist.
Der Mieter haftet für die, durch die Gäste verursachten, Schäden. Entsprechende Schäden werden dem Vermieter umgehend, jedoch spätestens bei der Hausrückgabe/Abreise gemeldet.
Rauchen ist nur auf den Balkonen und ausserhalb des Hauses gestattet. Offene Feuer sind auf dem gesamten Grundstück untersagt. Ein Kugelgrill steht auf dem Balkon zur Verfügung und muss mit ausreichend Abstand zur Hausfassade oder anderen brennenden Elementen positioniert werden. Weisungen und Verbote der Gemeinende und/oder des Kantons betreffend Feuer im Freien ist zwingend Folge zu leisten.

Rückgabe/Abreise
Das Mietobjekt ist besenrein und in funktionsfähigem Zustand zu übergeben bzw. zu hinterlassen. Sämtliches Geschirr ist gereinigt und ordentlich zu verstauen und der Filter des Geschirrspülers ist gereinigt. Die Bettwäsche ist abzuziehen und in den bereitgelegten Wäschesäcken im Eingangsbereich zu deponieren. Wurde der Kamin benutzt, ist die Asche vor der Abreise zu entfernen. Sämtliche persönlich mitgebrachten Esswaren sind zu entfernen und der Abfall an den dafür vorgesehenen und offiziellen Entsorgungsstellen selbst zu entsorgen.
Zusatzaufwände für die Reinigung können bei entsprechendem Nachweis in Rechnung gestellt werden.

Besondere Vertragsbedingungen für Haustiere
Während der Mietdauer ist im Haus maximal ein Hund erlaubt (andere Haustiere sind nicht erlaubt). Der Hund darf sich zu keiner Zeit allein im Haus aufhalten. Sofas, Betten und Kissen sind tabu. Schäden und Verunreinigungen an Haus und Inventar werden dem Vermieter umgehend gemeldet. Die Kosten für die Behebung inkl. allfälligen Mietzinsausfällen trägt der Mieter vollumfänglich. Für die Reinigung wird ein zusätzliche Reinigungspauschale erhoben.
Die Umgebung des Hauses ist mit Rehen, Hasen, Murmeltiere etc. besiedelt. Es gilt äusserste Sorgfaltspflicht.

Gerichtsstand
Für diesen Vertrag kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.